Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, entstandenen Schaden der Hausratversicherung umgehend mitzuteilen, sonst besteht die Gefahr, dass die Hausratversicherung die Leistung verweigert.
Informieren Sie sich vor Abschluss einer Hausratversicherung genau, welche Schäden tatsächlich versichert sind, und bei welchen Schadensfällen die Hausratversicherung nicht leistet.